Planungsdokumente: Schulungsverfahren

Planungsdokument

3.1. Vorranggebiete

Für die Windenergienutzung werden die Vorranggebiete WEA-Nord, WEA-Mitte und WEA-3 festgelegt. Innerhalb der Vorranggebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen zulässig; außerhalb sind sie ausgeschlossen.

3.2. Abstand zur Wohnbebauung

Der Mindestabstand der Vorranggebiete zur Wohnbebauung beträgt 800 Meter. Eine Erhöhung des Abstands wird im weiteren Verfahren geprüft.

4. Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung weist Eignungsgebiete für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme) aus. Die Darstellung hat informatorischen Charakter und begründet keinen unmittelbaren Anschluss- und Benutzungszwang. Bestehende Heizungsanlagen genießen Bestandsschutz.

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