Planungsdokumente: Schulungsverfahren

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Inhaltsverzeichnis

verordnung

5.6. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan für das Plangebiet wurde mit seinen voraussichtlichen Auswirkungen der Öf- fentlichkeit am 28.04.2011 in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Termin wurde im Amtsblatt 03/2011 der Stadt Cottbus am 26.03.2011 angekündigt.

Eine Abwägungsrelevanz ergab die Stellungnahme des Eigentümers der Grundstücke, die die eh. JVA umgeben. Er bittet die bisherige Festsetzung von Doppelhäusern im Allgmeinen Wohngebiet WA 1Lärm dahingehend zu prüfen, ob unter Beachtung der vorgesehenen Kriterien GFZ, GRZ und Geschossigkeit auch größere Einzelhäuser oder Stadtvillen möglich sind. Dazu legte er ein konkreti- siertes bauliches Entwicklungskonzept am 07.09.2011 dem Fachbereich Stadtentwicklung vor.

Der Grundstückseigentümer führt dabei an, das die bisher festgesetzten Doppelhäuser schwer vermarktbar sind. Um trotzdem der geforderten höheren städtebaulichen Dichte gerecht zu werden, beabsichtigt er, zweigeschossige Einzelwohnhäuser mit angebauten Garagen zu errichten. Die Ga- ragen sollen jeweils an der gemeinsamen Grundstücksgrenze benachbarter Baugrundstücke errichtet werden.

Aus städtebaulicher Sicht ist die vorgenannte Änderung der Planung dennoch geeignet, die ge- wünschte bauliche Dichte zu erzeugen. Die privaten Entwicklungsabsichten des Eigentümers stehen dem städtebaulichen Erfordernis nicht entgegen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden entsprechend angepasst.

5. FACHGUTACHTEN, UNTERSUCHUNGEN

Begleitend und auch im Vorfeld des Bebauungsplans wurden die folgenden Gutachten und Unter- suchungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen und werden in den einzelnen Kapiteln erläutert.

  • ‚Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Bautzener Straße (ehem.

JVA) auf dem Gebiet der Stadt Cottbus (Brandenburg)‘ vom Oktober 2010

erstellt durch LUTRA Büro für Umweltplanung, Cottbus

  • ‚Das Zuchthaus Cottbus - Die Geschichte einer überwiegend politischen

Gefangenen vorbehaltenen Strafvollzugsanstalt‘

Endbericht vom Juni 2009

erstellt durch die FU-Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Schroeder

  • ‚Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Cottbus, Bautzener

Straße (ehemalige JVA)‘ vom 12.12.2008

erstellt durch Eurofins-AUA GmbH, Niederlassung Cottbus

  • ‚Orientierende Untersuchung des Bodenkompartiments - Weiterführende

Untersuchung des Grundwassers‘ vom 05.06.2008

erstellt durch pro terra GbR, Cottbus

  • ‚Kostenprognose zum Sanierungsaufwand - Ehemalige Justizvollzugsanstalt

(JVA) Cottbus, Bautzener Straße‘ vom 25.09.2006

erstellt durch Lausitz-Märkisches Ingenieurbüro (LMI), Welzow

  • ‚Anforderungskatalog zur Minimierung des Vermarktungsrisikos aufgrund von Bauschadstoffen und schädlichen Bodenveränderungen - Ehemalige Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus, Bautzener Straße

vom 27.04.2005

erstellt durch Lausitz-Märkisches Ingenieurbüro (LMI), Welzow

5. RECHTSGRUNDLAGEN

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

Baunutzungsverordnung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S. 133), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 466)

Planzeichenverordnung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I, S. 58), zuletzt geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509, 1510 f.)

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 14], S.226), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. April 2010

(GVBl.I/10, [Nr. 17])

Bundesnaturschutzgesetz - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BnatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) am 1.3.2010 in Kraft getreten, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690)

Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) zuletzt geändert am 15. Juli 2010 (GVBl. I Nr. 28 S. 1)

Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (Bran- denburgische Baumschutzverordnung – BbgBaumSchV) vom 29. Juni 2004 (GVBl. II S. 553) geän- dert am 21. Dezember 2009

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