5.6. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan für das Plangebiet wurde mit seinen voraussichtlichen Auswirkungen der Öf- fentlichkeit am 28.04.2011 in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Termin wurde im Amtsblatt 03/2011 der Stadt Cottbus am 26.03.2011 angekündigt.
Eine Abwägungsrelevanz ergab die Stellungnahme des Eigentümers der Grundstücke, die die eh. JVA umgeben. Er bittet die bisherige Festsetzung von Doppelhäusern im Allgmeinen Wohngebiet WA 1Lärm dahingehend zu prüfen, ob unter Beachtung der vorgesehenen Kriterien GFZ, GRZ und Geschossigkeit auch größere Einzelhäuser oder Stadtvillen möglich sind. Dazu legte er ein konkreti- siertes bauliches Entwicklungskonzept am 07.09.2011 dem Fachbereich Stadtentwicklung vor.
Der Grundstückseigentümer führt dabei an, das die bisher festgesetzten Doppelhäuser schwer vermarktbar sind. Um trotzdem der geforderten höheren städtebaulichen Dichte gerecht zu werden, beabsichtigt er, zweigeschossige Einzelwohnhäuser mit angebauten Garagen zu errichten. Die Ga- ragen sollen jeweils an der gemeinsamen Grundstücksgrenze benachbarter Baugrundstücke errichtet werden.
Aus städtebaulicher Sicht ist die vorgenannte Änderung der Planung dennoch geeignet, die ge- wünschte bauliche Dichte zu erzeugen. Die privaten Entwicklungsabsichten des Eigentümers stehen dem städtebaulichen Erfordernis nicht entgegen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden entsprechend angepasst.