5.3. Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, wurden mit Schreiben vom 04.09.2009 von der Planung unterrichtet. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens äußerten sich 23 Träger zum Bebauungsplan.
Die Stellungnahmen betrafen folgende Sachverhalte:
- Auskünfte über Leitungsverläufe und mögliche Neuanschlüsse unterschiedlicher Medien
- Verzicht auf Bebauung mit EFH im unmittelbaren Bereich des Stadtrings
- Belange des besonderen Artenschutzes
- die neben der Gartenstraße vorhandenen Seitenstreifen sind als Bestandteil der rechtlich-öffentli- chen Straße zu erhalten
- Stellplätze für die Nutzung im JVA-Inneren gilt es zu sichern, Klärung des Gästeverkehrs der EFH
- keine Grünfläche soll als öffentliche Fläche ausgewiesen werden
- Allgemeinverfügung zum Grundwasser ist zu beachten
- gefahrlose Befahrbarkeit der Planstraßen durch 3achsiges Müllfahrzeug
- zentraler Altglasstandort und Sammelplatz für Wertstofferfassung ist im Plangebiet vorzusehen
- Altlasten, eh. Tankstelle und Leichtflüssigkeitsabscheider
- Kampfmittelverdachtsfläche
- Aussagen über Lufthygienesituation und Berücksichtigung BNatSchG im Umweltbericht
- Konfliktpotential für die EFH entlang der Gartenstraße aufgrund Nachtwertüberschreitung Gewer- belärm