Planungsdokumente: Raumordnungsverfahren Windenergie

Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“

Vermeidung externer Kosten

Verglichen mit konventionellen Stromerzeugungsformen weist die Windenergie deutlich geringere externe Kosten auf. Dabei handelt es sich um nicht in die Strompreise mit einfließende Schadenseffekte durch Treibhausgas­emissionen, Luftschadstoffe usw., die sich z. B. im Klimawandel, Gesundheits- und Materialschäden sowie landwirtschaftliche Ertragsverluste äußern. Bei Kohlekraftwerken liegen die externen Kosten in Bereich von 6 bis 8 ct/kWh, bei GuD-Kraftwerken bei ca. 3 ct/kWh. Erneuerbare Energien liegen zumeist unter 0,5 ct/kWh, die Photovoltaik im Bereich von 1 ct/kWh. Unter Einbeziehung dieser externen Kosten ergeben sich für die Windkraft deutlich niedrigere Vollkosten als bei der konventionellen Energieerzeugung und damit volkswirtschaftliche Einspareffekte.[52] Unter anderem vermieden Windkraftanlagen 2017 in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von 71,2 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxidäquivalent.[53]

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland durch die erneuerbaren Energien insgesamt ca. 9,1 Mrd. Euro an externen Kosten eingespart.[54] Da die Messung externer Kosten und Nutzen jedoch aufgrund verschiedener Methodiken nicht eindeutig zu beziffern ist, kamen ältere Studien mit Daten nicht neuer als 2004 zu anderen Ergebnissen.

Energiewirtschaftliche Aspekte

Windenergie ist Teil eines Energiemix und bildet nur eine Säule der erneuerbaren Energien.

Regelenergiebedarf

Anlagen über 100 MW müssen nach dem EEG ihre Erzeugung direktvermarkten. Das heißt, sie müssen wie konventionelle Erzeugungsanlagen eine viertelstundengenaue Einspeiseprognose für den Folgetag erstellen und ihre Erzeugung auf dieser Basis an den Energiehandelsmärkten vermarkten. Die Abweichung zwischen tatsächlich viertelstündlich eingespeisten Strommengen und den vermarkteten Mengen wird Ihnen vom Übertragungsnetzbetreiber ebenso wie konventionellen Erzeugern als Ausgleichsenergie in Rechnung gestellt. Große Windanlagenbetreiber tragen also wie konventionelle Erzeuger die wirtschaftlichen Risiken ihrer Prognoseabweichung, allerdings erhalten sie im Gegensatz zu diesen zusätzlich zu den Erlösen aus dem Verkauf an den Stromhandelsmärkten eine sogenannte Marktprämie. Diese wird anlässlich der regelmäßigen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für neuzubauende Windanlagen für jeden bezuschlagten Windpark individuell bestimmt.

Kleinere Anlagen erhalten nach dem EEG weiterhin eine Fixvergütung nach dem EEG und tragen keine wirtschaftlichen Risiken aus der Abweichung. Die Abweichung landet dann direkt beim Übertragungsnetzbetreiber, der auch für die Vermarktung dieser Anlagen zuständig ist.

Obwohl die Abweichung der Windenergieanlagen durch Regelenergie gedeckt werden muss, sind die ausgeschriebenen Mengen für Regelenergie insgesamt in den letzten Jahren nicht gestiegen.[60] Auch Stromausfälle sind in den letzten Jahren eher seltener geworden.[61] Dies bedeutet, dass die unerwarteten Abweichungen durch die installierten Marktmechanismen gut abgefangen werden. Dazu trägt insbesondere der mittlerweile sehr liquide Intradayhandel bei, auf dem kurzfristig bekannt werdende Abweichungen noch bis 5 min vor Lieferung glattgestellt werden können.

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