Planungsdokumente: Schulungsverfahren
verordnung
4.1. Auswirkungen auf bestehende Nutzungen
Für das ehemalige Verwaltungsgebäude im Nordosten des Plangebietes wurde während des Aufstel- lungsverfahrens eine Baugenehmigung zur Umnutzung und Umbau in ein Wohngebäude nach
§ 34 BauGB erteilt.
Die privaten Wohndoppelhäuser im Süden werden in ihrer Art und Maß der Nutzung bestätigt und durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinflusst.
Alle weiteren Gebäude stehen größtenteils leer oder werden als temporäre Lagerflächen genutzt.
Die frühere Nutzung der ehemaligen Mannschaftsunterkunft durch das Menschenrechtszentrum ist durch den erfolgten Grundstückswechsel in den inneren Bereich der ehemaligen JVA verlagert wor- den, was durch den Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt wurde.
4.2. Auswirkungen auf die Umwelt
Die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ‚Bautzener Straße (eh. JVA)‘ auf die Um- welt sowie die Möglichkeiten eines Ausgleichs für die vorgesehenen Eingriffe werden im Rahmen des Umweltberichtes (siehe Kapitel 4) näher untersucht und betrachtet.
Nach Berücksichtigung des Vermeidungsgrundsatzes, Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchti- gungen und Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplanes verbleibt kein Ausgleichsdefizit für die Umwelt.