Planungsdokumente: Schulungsverfahren

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Inhaltsverzeichnis

verordnung

3.4. Prüfmethoden

  1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung

Die Erhebung und Auswertung zu den Schutzgütern Mensch, biotische und abiotische Naturhaus- haltfaktoren sowie Landschaftsbild und Erholungsvorsorge einschließlich der Sach- und Kulturgüter und der Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander wurde auf den Geltungsbereich des

B-Planes begrenzt. Die Fläche besitzt keine Bedeutung für übergeordnete umweltfachliche Zusam- menhänge (z.B. Luftleitbahnen, Biotopverbundnetz etc.) im Stadtgebiet. Es konnten auch keine direkt angrenzenden Schutzgebiete nachgewiesen werden, die eine Ausweitung des Untersuchungsraumes erforderlich machen würde.

Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden wurden keine Hinweise und Anregungen zur Ausweitung des Untersuchungsraumes abgegeben.

3.4.1. Angewandte Untersuchungsmethoden

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde eine Biotoptypenkartierung nach Kartierschlüs- sel des Landes Brandenburg durchgeführt. Bezüglich der Fauna liegt ein Artenschutzfachliches Gut- achten vor. Zusätzlich wurde das Informationsangebot aus dem LUIS des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg genutzt. Zum Schutz von gesunden

Wohn- und Arbeitsverhältnissen wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt.

3.4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen

Das Lärmschutzgutachten wurde auf der Grundlage eines inzwischen verworfenen städtebaulichen

Investorenkonzeptes erstellt. Für einige Baugebiete des Plangebiets liegen keine Nachweisorte vor, sondern es wurden Ausbreitungskarten für die Lärmarten tags wie nachts zugrundegelegt, um die Lärmpegelbereiche festzulegen und die Baugebiete mit entsprechenden Festsetzungen zu untersetzen (vgl. Kapitel 3.4.6).

Weiterhin liegen für die Altlastenflächen keine abschließenden Untersuchungen vor. Für die Nutzbar- keit der Flächen wurde daher u.a. auf Aussagen von Fachbehörde aus der frühzeitigen Behördenbe- teiligung zurückgegriffen.

Der vorliegende Fachbeitrag zum Artenschutz schätzt das im Plangebiet vorkommende Artenpotential ab, ohne dass genaue Kenntnisse über die Anzahl der einzelnen Individuen bzw. Quartiere/ Reviere einzelner Arten vorliegen.

Da nach gegenwärtigem Kenntnisstand der überwiegende Teil des älteren Gebäudebestandes erhalten wird und insbesondere für die alte Justizvollzugsanstalt zunächst keine Sanierung geplant ist, ist es sinnvoll eine genauere Untersuchung für die Arten und Anzahl der Fledermäuse sowie der Gebäudebrüter mit festen Niststätten auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Bauarbeiten in das Zulas- sungsverfahren abzuschichten. Für alle anderen europäischen Brutvogelarten wurde nachgewiesen, dass mittels Bauzeitenregelung Tötungen und erhebliche Störungen während der Brutzeit vermieden werden können und ein möglicher Revierverlust zu keiner erheblichen Verschlechterung des Erhal-

tungszustands der lokalen Population führen würde.

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