Die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 i. Verb. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird in den Land- schaftspflegerischen Begleitplan integriert. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Ausgenommen ist damit die Überplanung der nach § 34 BauGB zu bewertenden Flächen. Hier ist lediglich der über das bereits zulässige Maß zulässige Eingriff ausgleichspflichtig.
Infolgedessen sind für den Geltungsbereich des B-Plans „Bautzener Strasse (eh. JVA)“ die Flächen, welche nach § 34 BauGB zu bewerten sind, von denen die nicht nach § 34 BauGB zu bebauen sind, abzugrenzen.
Die Teilfläche WA 6 an der Bautzener Straße wäre nach § 34 BauGB bebaubar. Hier stand bis zur Aufstellung des Bebauungsplans ein viergeschossiger Wohnblock, vergleichbar denen der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Für das WA 6 wird in gleichem Umfang (Baufenster) nunmehr eine Neubebauung zugelassen, so dass es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung, d.h. zu keinem über das bereits zulässige Maß hinausreichenden Eingriff durch die Festsetzungen des Bebauungsplans kommt.
Gleichfalls aus der Eingriffsbetrachtung ausgenommen werden die privaten Bestandsgrundstücke (Doppelhäuser) an der so genannten „Kleinen Bautzener Straße“, die künftig als Privatstraße bis an die Gartenstraße herangeführt wird.
Damit ergibt sich ein Betrachtungsbereich von rund 54.208 qm für die Eingriffsermittlung. Geltungs- bereich Bebauungsplan: 58.444 qm abzgl. WA 6: 1.914 qm abzgl. Privatgrundstücke Einzelhäuser:
2.322 qm = 54.208 qm
Die Eingriffsermittlung der abiotischen Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima erfolgt über den Vergleich des Versiegelungsgrades in Bestand und Planung.
| Art der Versiegelung | Bestand | Planung | Zusatzversiegelung |
| in qm | in % | in qm | in % | in qm | in % |
| überbaubar | 9.685 | 18 | 23.942 | 44 | 14.257 | 26 |
| versiegelt | 18.156 | 33 | 5.246 | 10 | -12.910 | -23 |
| teilversiegelt | 963 | 2 | - | - | -963 | -2 |
| offen | 25.404 | 47 | 25.020 | 46 | - | - |
| Geltungsbereich | 54.208 | 100 | 54.208 | 100 | 384 | 1 |
Eine zusätzliche Versiegelung von 1% (384 qm) wird zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der abiotischen Schutzgüter führen. Die Neuanlage von über 3.000 qm Gehölzpflanzung kompensiert die vergleichsweise geringe zusätzliche Versiegelung (vgl. HVE Brandenburg).
Die Eingriffsermittlung für die biotischen Schutzgüter Flora, Fauna bzw. Arten und Lebensräume er- folgt über den Vergleich der Biotoptypen und deren Wertstufen in Bestand und Planung.
| Biotoptyp (Biotoptypennummer) | Wertstufe | Bestand | Planung |
| Baumbestand älter, heimisch (0715211, 0715311, 0714211) | hoch | 560 qm | 560 qm |
| Flächige Gehölzneupflanzung standortheimischer Arten (071321) | hoch | - | 3.938 qm |
| Ruderale Brachen der Siedlungsbiotope, ruderale Grasfluren, Gehölze älter nichtheimisch bzw. Ge- hölze jünger heimisch und nichtheimisch (032001, 12321, 12271, 0715112, 071423, 0715273, 0715313) | mittel | 21.552 qm | 6.166 qm |
| Siedlungsbiotope, wenig strukturiert (05162, 12332, 12261) | gering | 3.113 qm | 14.356 qm |
| Siedlungsbiotope, jedoch deren anteilige Überbau- ung und Versiegelung sowie Straßen, Parkplätze (12271, 12261, 12322, 12332, 12600) | ohne Wert | 28.804 qm | 29.188 qm |
| Gesamtfläche | | 58.444 qm | 58.444 qm |
Infolge der Umnutzung des ehemaligen inneren JVA-Geländes sowie der Neubebauung auf den Flächen außerhalb der Mauer kommt es zu einem hohen Verlust an ruderalen Brachen mittlerer Wertigkeit. Diese werden teilweise durch Neuanpflanzungen von Sträuchern in den Privatgärten kompensiert.
Der überwiegende Teil der neu anzulegenden Privatgärten wird jedoch auch dauerhaft aufgrund von Nutzungs- und Pflegeintensität nur einen geringen ökologischen Wert haben.
Neuer hochwertiger Lebensraum wird durch die flächige Gehölzpflanzung im Norden des Plange- biets geschaffen.
| Bestand | Planung |
| Biotoptypen hoher Wertigkeit: | 560 qm | 4.498 qm |
| Biotoptypen mittlerer Wertigkeit: | 21.552 qm | 6.166 qm |
| Biotoptypen geringer Wertigkeit: | 3.113 qm | 14.356 qm |
| Biotoptypen ohne Wert (für die Flora): | 28.804 qm | 28.509 qm |
Insgesamt steht auch nach Wiederaufnahme der Pflege bzw. Neuanlage von Grünflächen ein ver- gleichsweise hoher Anteil an gut strukturierten Flächen für Flora und Fauna zur Verfügung, so dass es zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen der biotischen Schutzgüter durch die Umsetzung des Bebauungsplans kommen wird.
Die Kompensationsmaßnahmen werden den Baugebieten sowie dem neu zu bauenden Anteil der privaten Erschließungsflächen zugeordnet.