Planungsdokumente: Schulungsverfahren

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Inhaltsverzeichnis

verordnung

3.4.3. Maßnahmen zur Überwachung

Maßnahmen zur Überwachung sollten vor allem dann einsetzen, wenn es durch eine vorgeschaltete Beobachtung Anzeichen dafür gibt, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen vorhanden oder in Entstehung sind. Dies gilt besonders im Hinblick auf unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkun-

gen.

Im Hinblick auf die bekannten Altlasten besteht für die betroffenen Flächen das Erfordernis zur Überwachung. Diese ist mittels anerkannter Prüfmethoden von Fachkräften möglichst im Vorfeld des Eingriffs durch Erdarbeiten durchzuführen, kann ggf. auch baubegleitend erfolgen.

Zur Kontrolle des Erfolgs der umweltrelevanten Festsetzungen zu Vermeidung, Minimierung, dem zu- geordneten Ausgleich und Ersatz der erheblichen nachteiligen Auswirkungen sowie der vorgesehenen CEF-Maßnahmen werden die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Zulassungs- verfahrens von Seiten der Aufsicht führenden Behörde und der Stadt Cottbus überwacht. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen nach Bauabnahme der jeweiligen Baumaßnahme(n) im Hinblick auf ihr Entwicklungsziel beurteilt werden. Die Abnahme der Fertigstellungspflege erfolgt nach 1 Jahr, die der

Entwicklungspflege nach 2 Jahren. Eine weitere Erfolgskontrolle soll nach weiteren 3 Jahren erfolgen.

3.4. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

Die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 i. Verb. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird in den Land- schaftspflegerischen Begleitplan integriert. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Ausgenommen ist damit die Überplanung der nach § 34 BauGB zu bewertenden Flächen. Hier ist lediglich der über das bereits zulässige Maß zulässige Eingriff ausgleichspflichtig.

Infolgedessen sind für den Geltungsbereich des B-Plans „Bautzener Strasse (eh. JVA)“ die Flächen, welche nach § 34 BauGB zu bewerten sind, von denen die nicht nach § 34 BauGB zu bebauen sind, abzugrenzen.

Die Teilfläche WA 6 an der Bautzener Straße wäre nach § 34 BauGB bebaubar. Hier stand bis zur Aufstellung des Bebauungsplans ein viergeschossiger Wohnblock, vergleichbar denen der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Für das WA 6 wird in gleichem Umfang (Baufenster) nunmehr eine Neubebauung zugelassen, so dass es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung, d.h. zu keinem über das bereits zulässige Maß hinausreichenden Eingriff durch die Festsetzungen des Bebauungsplans kommt.

Gleichfalls aus der Eingriffsbetrachtung ausgenommen werden die privaten Bestandsgrundstücke (Doppelhäuser) an der so genannten „Kleinen Bautzener Straße“, die künftig als Privatstraße bis an die Gartenstraße herangeführt wird.

Damit ergibt sich ein Betrachtungsbereich von rund 54.208 qm für die Eingriffsermittlung. Geltungs- bereich Bebauungsplan: 58.444 qm abzgl. WA 6: 1.914 qm abzgl. Privatgrundstücke Einzelhäuser:

2.322 qm = 54.208 qm

Die Eingriffsermittlung der abiotischen Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima erfolgt über den Vergleich des Versiegelungsgrades in Bestand und Planung.

Art der VersiegelungBestandPlanungZusatzversiegelung
in qmin %in qmin %in qmin %
überbaubar9.6851823.9424414.25726
versiegelt18.156335.24610-12.910-23
teilversiegelt9632---963-2
offen25.4044725.02046--
Geltungsbereich54.20810054.2081003841

Eine zusätzliche Versiegelung von 1% (384 qm) wird zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der abiotischen Schutzgüter führen. Die Neuanlage von über 3.000 qm Gehölzpflanzung kompensiert die vergleichsweise geringe zusätzliche Versiegelung (vgl. HVE Brandenburg).

Die Eingriffsermittlung für die biotischen Schutzgüter Flora, Fauna bzw. Arten und Lebensräume er- folgt über den Vergleich der Biotoptypen und deren Wertstufen in Bestand und Planung.

Biotoptyp (Biotoptypennummer)WertstufeBestandPlanung
Baumbestand älter, heimisch (0715211, 0715311, 0714211)hoch560 qm560 qm
Flächige Gehölzneupflanzung standortheimischer Arten (071321)hoch-3.938 qm
Ruderale Brachen der Siedlungsbiotope, ruderale Grasfluren, Gehölze älter nichtheimisch bzw. Ge- hölze jünger heimisch und nichtheimisch (032001, 12321, 12271, 0715112, 071423, 0715273, 0715313)mittel21.552 qm6.166 qm
Siedlungsbiotope, wenig strukturiert (05162, 12332, 12261)gering3.113 qm14.356 qm
Siedlungsbiotope, jedoch deren anteilige Überbau- ung und Versiegelung sowie Straßen, Parkplätze (12271, 12261, 12322, 12332, 12600)ohne Wert28.804 qm29.188 qm
Gesamtfläche58.444 qm58.444 qm

Infolge der Umnutzung des ehemaligen inneren JVA-Geländes sowie der Neubebauung auf den Flächen außerhalb der Mauer kommt es zu einem hohen Verlust an ruderalen Brachen mittlerer Wertigkeit. Diese werden teilweise durch Neuanpflanzungen von Sträuchern in den Privatgärten kompensiert.

Der überwiegende Teil der neu anzulegenden Privatgärten wird jedoch auch dauerhaft aufgrund von Nutzungs- und Pflegeintensität nur einen geringen ökologischen Wert haben.

Neuer hochwertiger Lebensraum wird durch die flächige Gehölzpflanzung im Norden des Plange- biets geschaffen.

BestandPlanung
Biotoptypen hoher Wertigkeit:560 qm4.498 qm
Biotoptypen mittlerer Wertigkeit:21.552 qm6.166 qm
Biotoptypen geringer Wertigkeit:3.113 qm14.356 qm
Biotoptypen ohne Wert (für die Flora):28.804 qm28.509 qm

Insgesamt steht auch nach Wiederaufnahme der Pflege bzw. Neuanlage von Grünflächen ein ver- gleichsweise hoher Anteil an gut strukturierten Flächen für Flora und Fauna zur Verfügung, so dass es zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen der biotischen Schutzgüter durch die Umsetzung des Bebauungsplans kommen wird.

Die Kompensationsmaßnahmen werden den Baugebieten sowie dem neu zu bauenden Anteil der privaten Erschließungsflächen zugeordnet.

3.4. Zusammenfassung

Das städtebauliche Konzept als Grundlage des B-Plans sieht eine Mischnutzung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe in innerstädtischer Lage vor. Einen notwendigen Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen bilden die festgesetzten immissionswirksamen Luftschalldämm-Maße an definier- ten Außenbauteilen der Gebäude.

Für die Gemeinbedarfsfläche liegt ein Nutzungskonzept vor, welches den Gebäude- und Freiflächen- bestand im Wesentlichen bestätigt und zum „Menschenrechtszentrum eh. JVA Cottbus“ umnutzt.

Infolge des Bebauungsplanes ist eine zusätzliche Versiegelung von 384 qm durch Bebauung, Er- schließung und Stellplatzflächen als Eingriff zu bewerten. Als Ausgleich werden private Grünflächen und zu begrünende Grundstücksanteile dem Eingriff als Ausgleich zugeordnet. Die zugeordneten

Kompensationsflächen befinden sich in Privateigentum. Sie sind vertraglich dauerhaft zu sichern.

Ein möglicher Verlust von klimatisch wirksamen Laubbäumen wird mit der Festsetzung einer Mindest- zahl an großkronigen Bäumen im Plangebiet kompensiert.

Für die Altlasten besteht bei geplanten Erdarbeiten auf den betroffenen Flächen das Erfordernis zur Überwachung.

Zum Schutz der Avifauna und potenziell im Plangebiet anzutreffender Fledermäuse wurde die Mög- lichkeit vorgezogener funktionserhaltender Maßnahmen in unmittelbarer Nachbarschaft nachgewie- sen, die vor Abriss des jeweiligen Gebäudes durchzuführen sind. Zusätzlich wird auf das Erfordernis einer Bauzeitenregelung im Zulassungsverfahren hingewiesen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei dem Plangebiet um eine Konversionsfläche han- delt, durch deren Umnutzung innerstädtisches Wohnen (außerhalb der ehemaligen Gefängnismau- ern) und öffentliches Gedenken (innerhalb der ehemaligen Gefängnismauern) ermöglicht wird.

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