Planungsdokumente: Schulungsverfahren

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

verordnung

2. AUSGANGSSITUATION

2.1. Geschichtlicher Überblick zum Plangebiet

  1. Entstehung und Entwicklung der Spremberger Vorstadt

Vom Beginn der planmäßigen Stadtanlage im 13. Jahrhundert bis hinein in die frühen Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts bildeten Stadtmauer und Befestigungsanlagen der Stadt Cottbus die klare Grenze der Stadt, die nur durch die drei Tore - Luckauer Tor im Westen, Sandower Tor im Osten und Spremberger Tor im Süden - betreten und verlassen werden konnte.

Abbildung 02: heutiger Stadtgundriss Cottbus

2 „Das Zuchthaus Cott- bus - Die Geschichte einer überwiegend politischen

Gefangenen vorbehaltenen Strafvollzugsanstalt“, Endbe- richt vom Juni 2009, erstellt durch die FU-Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Schroeder

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts veränderte sich Cottbus schnell und tiefgreifend. Ausschlaggebende Faktoren waren der Übergang von handwerklicher Produktionsweise zur fabrikmäßigen Fertigung,

( Altstadt Bahnhof JVA Spremberger Vorstadt )und der damit einhergehende steigende Bedarf an Brennmaterialien, der zur Erschlie- ßung der Braunkohlefelder führte.

Während der Phase der Industrialisierung wurde die Bahnstrecke Berlin-Görlitz und das Verkehrsnetz der Stadt ausgebaut.

Aufgrund dieses starken Wachstums kam es in dieser Zeit zu den ersten Stadtweiterungen außerhalb der Stadtbefestigung.

Im Süden entwickelte sich die heutige Spremberger Vorstadt entlang der beiden Handelsstraßen nach Spremberg und Dres- den, heute die Bahnhofstraße/Thiemstraße und Straße der Jugend/Dresdener Straße. In diese Zeit fällt auch die Errichtung der JVA als Zentralgefängnis der Stadt Cottbus.

Bei der fortschreitenden Entwicklung der Spremberger Vorstadt und der sukzessiven Erweiterung der Haftanstalt behält die JVA ihren isolierten Charakter und ist bis heute im Stadtgrundriss klar ablesbar.

  1. Die Geschichte der ehemaligen JVA

Die ehemalige Justizvollzugsanstalt Cottbus wurde 1860 nach dreijähriger Bauzeit fertiggestellt und als Zentralgefängnis eröffnet. Bereits 1868 wurde durch erste Erweiterungen die Kapazität auf 450 Gefangene erhöht.

Zwischen 1934 und 1937 wurden Männer und Frauen gemeinsam in der Haftanstalt untergebracht, ab 1937 wurde das Gefängnis in ein Frauengefängnis umgewandelt. Zwischen 1939 und 1945 diente es als Frauenzuchthaus.

Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Strafanstalt durch das DDR-Regime weitergenutzt und 1972 grundlegend erweitert. Die Häftlinge wurden in den 1980er Jahren fast ausnahmslos zur Ar- beit eingesetzt und mussten in verschiedenen Betrieben der Haftanstalt arbeiten. Dazu zählte unter anderem das Schleifen von Kunststoffteilen, das Herstellen von Polstermöbeln und das Montieren von Pentacon-Spiegelreflexkameras für den Westexport.

Sowohl während der NS-Diktatur als auch in der DDR diente das Gefängnis überwiegend der Inhaf- tierung von politischen Gefangenen.

Der Komplex war in seiner Maximalauslastung mit 1.200 Häftlingen belegt; davon waren schät- zungsweise 70 bis 80 Prozent aus politischen Gründen verurteilt, zumeist wegen Fluchtversuchen. Nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes 1989 wurde das Gefängnis saniert und der Strafvoll- zug unter neuen Bedingungen fortgeführt. Mit dem Bau der neuen JVA in Cottbus-Dissenchen wurde sie 2002 geschlossen.

Der kulturelle Wert der ehemaligen JVA2 ergibt sich heute vor allem aus den Geschehnnissen zu den Zeiten des Dritten Reiches und der DDR. Das Menschenrechtszentrum e.V. will mit einer Gedenk- und Bildungsstätte daran erinnern und so dem historischem Wert des Ortes gerecht werden.

3 siehe Plan „Eigentumsver- hältnisse“ und „Eigentums- verhätnisse (geplant)“ im Anhang

4 siehe Plan „Gebäudebe- stand“ im Anhang

Abbildung 03: Luftbild des Gebietes

2.2. Plangebiet

  1. Eigentumsverhältnisse3, Nutzung und Gebäudebestand4

Das Plangebiet befindet sich vollständig in der Gemarkung Spremberger Vorstadt und umfasst diver- se Flurstücke innerhalb der Flur 128, ein geringer Anteil an Flurstücken innerhalb der Flur 127 im südlichen Planbereich und ein weiteres Flurstück innerhalb der Flur 129 im Südwesten.

Wie aus dem in der Anlage befindlichen Plan „Eigentumsverhältnisse“ ersichtlich wird, befand sich zum Aufstellungsbewchluss ein Großteil des Plangebietes in der Hand eines einzelnen Privateigentü- mers (als Haupteigentümer bezeichnet). Diese Fläche umfasst dabei nahezu das gesamte Areal der eh. JVA und beinhaltet die Flurstücke 113 und 43 der Flur 128, das Flurstück 82 der Flur 129 sowie das Flurstück 50 der Flur 127.

In seinem Eigentum befanden sich zum Aufstellungsbeschluss ebenfalls die ungefähr 25 ein- bis drei- geschossigen ehemaligen Haft-, Verwaltungs- und Funktionsgebäude. Die Gebäude sind zwischen 1860 und 1974 entstanden. Das innere Gebäudeensemble ist von einer Mauer und Wachtürmen umgeben. Dabei handelt es sich um den ehemals geschlossenen Strafvollzug. Derzeit werden ledig- lich vereinzelt Gebäude im Westen dieses Bereiches als Lager benutzt.

Für das ehemalige Verwaltungsgebäude im Nordosten des Plangebietes wurde während des Aufstel- lungsverfahrens zum Bebauungsplan eine Baugenehmigung auf Grundlage des § 34 BauGB zum Umbau in ein Wohngebäude erteilt.

Ebenfalls dem Areal der eh. JVA zuzuordnen ist das Flurstück 112 der Flur 128, welches sich im Ei- gentum des Menschenrechtszentrums Cottbus e.V. befand. Für das Grundstück ist im Grundbuch des Flurstücks 113 der Flur 128 eine Grunddienstbarkeit eingetragen, die die verkehrliche Erschließung von der Bautzener Straße über die Zufahrt der eh. JVA sichert.

Aus dem Flurstück 112 der Flur 128 ist das Flurstück 94 herausgelöst, welches vollständig mit einem Trafo-Gebäude bebaut, im Eigentum eines Versorgungsträgers ist.

Das Gebäude der ehemaligen Mannschaftsunterkunft wurde zum Aufstellungsbeschluss durch das Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. genutzt, um an die Geschehnisse um die eh. JVA bis 1989 zu erinnern. Die südlich davon gelegenen Garagen werden temporär als Abstellflächen genutzt.

Östlich an dieses Gebiet anschließend, befinden sich die Flurstücke 93, 96, 98 und 67 der Flur 128 sowie die Flurstücke 66, 70 und 71 der Flur 127. Diese brachliegenden, ehemals mit einem Wohn- block bebauten Grundstücke befinden sich im Eigentum der eG Wohnen 1902.

Der südliche Teil dieses Grundstückes ist mit einer PKW-Stellplatzanlage bebaut. Diese wird durch die GWG-Mieter des Gebäudes Bautzener Straße 137 - 137b genutzt.

An der südlichen Geltungsbereichsgrenze liegt das Flurstück 51. Es befindet sich ebenfalls im Besitz

der eG Wohnen 1902 und wird derzeit für die Erschließung der privaten Doppelhäuser genutzt. Künftig sollen für diese Erschließung auch Teile des eG Wohnen 1902-Flurstückes 59 herangezogen werden. Daher wurde der benötigte Teilbereich ebenfalls mit in den Geltungsbereich einbezogen.

Die auf den Flurstücken 39, 40, 41 und 42 der Flur 128, befindlichen Doppelhäuser sind in priva- tem Eigentum und vollständig bewohnt.

Weitere kleinere Flurstücke im Osten und Süden sind eher „Zwickelgrundstücke“ und befinden sich vornehmlich im Eigentum der Stadt Cottbus.

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes sind Änderungen der Eigentumsverhält- nisse verhandelt worden, die vor allem das Innere der ehemaligen JVA und das Grundstück des derzeitigen Menschenrechtszentrums betreffen. Auf diesen zukünftigen Eigentumsverhältnisse baut der vorliegende Bebauungsplan auf - siehe Anlage Plan „Eigentumsverhältnisse (geplant)“.

Das Flurstück 112 der Flur 128 ist daher zukünftig in privatem Eigentum, wohingegen das Flurstück 113 neu geteilt wird. Davon befindet sich der innere Bereich des ehemaligen geschlossenen Vollzu- ges inklusive der Mauer und eines drei Meter breiten Streifens sowie die gesamte Zufahrt von Osten von der Bautzener Straße und im Westen bis an die Verkehrsfläche der Gartenstraße reichend, im Eigentum des Menschenrechtszentrums Cottbus e.V.. Die restlichen Grundstücksteile des geteilten Flurstücks verbleiben in privatem Eigentum. Der Kaufvertrag zwischen dem Menschenrechtsverein und dem bisherigen Privateigentümer ist bereits geschlossen.

  1. Verkehrliche Erschließung

Über die Sammelstraßen Bautzener Straße im Osten und Ottilienstraße im Süden ist das Gebiet an das Hauptverkehrsnetz der Stadt angeschlossen. Die Anbindung über die Bautzener Straße Richtung Innenstadt ist gegeben aber aufgrund des Bahnübergangs etwas eingeschränkt.

Anschlüsse an den naheliegenden Stadtring und damit an das überörtliche Straßennetz sind nord- östlich über die Parzellenstraße und nordwestlich über die Straße der Jugend und die Gartenstraße vorhanden.

An der südlichen Bebauungsplangrenze verläuft eine ca. 150 m lange Grundstückszufahrt, welche die beiden Doppelhäuser an der Bautzener Straße anbindet und westlich dieser Häuser an einem Tor zum äußeren JVA-Grundstück endet. Im Folgenden wird diese Grundstückszufahrt als „kleine Bautze- ner Straße“ bezeichnet.

Die Zufahrt zum inneren JVA-Gebiet erfolgt ebenfalls von der Bautzener Straße und führt axial auf das ehemalige Schleusengebäude zu. Dies war und ist die einzige Möglichkeit um in das JVA-Gelän- de zu gelangen.

Sowohl am Stadtring als auch entlang der Bautzener Straße ist ein fahrbahnbegleitender Radweg vorhanden.

Straßenbahn- und Bushaltestellen sind in ca. 600 bis 800 m Entfernung in der Ottilien- und Görlitzer Straße und sichern die Anbindung an den ÖPNV.

  1. Technische Infrastruktur

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die technische Erschließung des Bebauungs- plangebietes gewährleistet werden kann.

Trinkwasser- und Abwasserleitungen sind in den angrenzenden Straßenräumen vorhanden. Sam- melleitungen für das Schmutzwasser verlaufen entlang der Bautzener Straße und Gartenstraße, für Niederschlagswasser im Bereich des Stadtrings. Ein Schmutzwassersammler befindet sich im östlichen Teil der ehemaligen JVA. Ein weiterer Leitungsverlauf auf dem Gebiet der ehemaligen JVA ist unklar, da sich etwaige Leitungen nicht im Eigentum des Trägers, der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.

KG befinden.

Die Fernwärmeversorgung im Gebiet ist in Trägerschaft der Stadtwerke Cottbus. Heizkanäle liegen in der Gartenstraße sowie parallel dazu im westlichen Randbereich des JVA-Geländes. Eine stillgelegte Leitung führt im Westen zu einem Gebäude innerhalb des ehemaligen geschlossenen Vollzugs.

Die Gasversorgung ist über Hauptleitungen in der Bautzener Straße und im Diagonalweg („kleine“ Bautzener Straße) gewährleistet. Dabei ist der Saal des Hauptgebäudes der ehemaligen JVA (Ge-

bäude im Nordosten des Geltungsbereiches) von der Bautzener Straße sowie die ehemalige Mann- schaftsunterkunft auf dem JVA-Gelände vom Diagonalweg aus erschlossen. Die ehemaligen Haus- anschlüsse auf dem Grundstück der eG Wohnen 1902 in der Bautzener Straße sind stillgelegt. Die Gasversorgung ist ebenfalls in Trägerschaft der Stadtwerke Cottbus.

Für die elektrotechnische Erschließung befindet sich in der Bautzener Straße ein Mittelspannungs- kabel, das zu einer Trafostation östlich der ehemaligen Mannschaftsunterkunft sowie das nördliche Gelände der ehemaligen JVA querend zur Trafostation Pyrastraße führt. Das querende Kabel folgt dabei ab dem ehemaligen Schleusengebäude dem Mauerverlauf im Osten und Norden außerhalb des ehemals geschlossenen Vollzugs. Zusätzlich verläuft ein weiteres, stillgelegtes Kabel zu einer Trafostation südlich der ehemaligen Mannschaftsunterkunft, bei der davon ausgegangen wird, das sie teilweise zur Versorgung der eh. JVA diente. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass diese Trafostation nicht mehr benötigt wird.

Über die Trafostation östlich der ehemaligen Mannschaftsunterkunft wird die Stromversorgung der südlichen Wohngebäude Bautzener Straße/Ottilienstraße gesichert (Niederspannungskabel).

Die Elektroenergieversorgung befindet sich in Trägerschaft der Stadtwerke Cottbus.

Laut der Auskunft der Deutschen Telekom befinden sich unterirdische Telekommunikationskabel in der Bautzener Straße mit Anschluss des Hauptgebäudes der ehemaligen JVA. Ein weiteres Kabel verläuft in der „kleinen“ Bautzener Straße und erschließt die Doppelhäuser in der Straße.

Kabel Deutschland besitzt an den gleichen Orten Breitband-Telekommunikationskabel. Weitere Anlagen sind auf dem Gelände nicht vorhanden.

Unterirdische Fernmeldekabel in Trägerschaft von evia TEL sind in der Bautzener Straße vorhanden; auf dem Gelände der ehemaligen JVA gibt es keine weiteren Kabel.

  1. Denkmale und Bodendenkmale

Im Bereich des Bebauungsplanes sind weder Denkmale vorhanden noch Bodendenkmale bekannt. Aufgrund der bewegten Geschichte und der teils menschenunwürdigen Haftbedingungen ist gerade der Innenbereich der JVA kulturell wichtig und soll demnach als Gedenk- und Bildungsstätte erhalten bleiben.

Vor dem ehemaligen Verwaltungsgebäude an der Bautzener Straße wurde nach Schließung der JVA von ehemaligen politischen Gefangenen ein Gedenkstein aufgestellt, der an das Schicksal von Op- fern politischer Verfolgung zwischen 1933 und 1945 sowie zwischen 1945 und 1989 erinnert.

Im Herbst 2010 wurde dieser Gedenkstein im Rahmen des Umbaus des Verwaltungsgebäudes zur Baufeldfreimachung durch den Eigentümer der JVA an einen anderen Ort auf dem JVA-Gelände umgesetzt. Eine Übergabe des Gedenksteins an das MRZ ist beabsichtigt. Er besitzt allerdings keinen Denkmalstatus.

  1. Lärmvorbelastung5

Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung angefer- tigt, die sämtliche bestehende und auch geplanten Nutzungen und Lärmquellen berücksichtigt und untersucht. An dieser Stelle sollen die bestehenden Lärmimmissionen kurz beschrieben werden. Die Ergebnisse der schalltechnische Untersuchung sind in die Planung eingeflossen.

Das Gutachten befindet sich in der Anlage zum Bebauungsplan. Es wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt während des Aufstellungsverfahrens angefertigt und beruht daher auf der Konzeption des Haupteigentümers, der vor allem im inneren Bereich teilweise lärmemittente Nutzungen plante.

Deshalb wurden im Gutachten verschiedenartige Freizeitlärme und ihre Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung untersucht, die durch die veränderte Ausgangssituation nicht weiter relevant sind.

Die Geräuschimmissionssituation im Norden des Plangebiets ist maßgeblich und mit partieller Überschreitung der Orientierungswerte durch den öffentlichen Straßenverkehr, hauptsächlich vom Stadtring bestimmt. Mit Abstrichen wird eine Belastung durch den Straßenverkehr auf der Straße der Jugend und der Bautzener Straße hervorgerufen. Die Betroffenheit besteht dabei sowohl tags als auch nachts.

5 Schalltechnische Unter- suchung zum Bebauungs- plan Cottbus, Bautzener Straße (ehemalige JVA) vom 12.12.2008

Eine weitere relevante Lärmquelle stellt die Druckerei bzw. die Ein-/Ausfahrt der Lausitzer Rundschau in der Gartenstraße dar. Während die Vorbelastung am Tage nur unbedeutend immissionsrelevant ist, sind nachts stationäre Schallquellen am Druckgebäude und im besonderen Maße die mobilen

Schallquellen bei der Auslieferung der Druckerzeugnisse relevant.

Die östlich des Gebietes verlaufende Bahnverbindung Cottbus-Zittau ist aus geräuschimmissionstech- nischer Sicht nicht maßgeblich zu berücksichtigen.

  1. Altlasten6, 7

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist das Grundstück Bautzener Straße 140 als Altlasten- verdachtsfläche unter der Nr. 010252 1618 im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Cottbus registriert.

Zur Altlastensituation liegt eine beprobungslose Ersteinschätzung vom April 2005 sowie eine Kosten- prognose zum Sanierungsaufwand vom September 2006 und eine orientierende Untersuchung des Bodenkompartimentes vom Juni 2008 vor.

Die Untersuchungen erbrachten folgende Ergebnisse:

  • Ermittlung von 20 Altlastenverdachtsflächen unter Berücksichtigung der früheren Nutzungen, davon
  • sechs Orte mit Verdacht auf Bodenkontaminationen sowie 14 Orte mit Bauwerkskontaminationen,

Bauschadstoffen sowie Ablagerungen mit geringem Gefährdungspotenzial

  • konkret wurden 15 Aufschlussbohrungen durchgeführt, welche chemisch analysiert wurden. Dabei wurden keine umweltrelevanten Schadstoffgehalte nachgewiesen, womit sich keine weiterführenden Untersuchungen ableiten ließen.

In Summe ist für das Gebiet von drei verschiedenen Altlasten auszugehen, die entsprechend ihres Ausmaßes berücksichtigt werden müssen.

Im nördlichen Grundstücksbereich wurde Grundwasser an einer funktionstüchtigen Messstelle mittels Tauchpumpe beprobt. Es weist bezüglich der Summe der LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlen- wasserstoffe) eine 60-fache und bezüglich der Summe der Einzelparameter Tetrachlorethen/Trichlor- ethen eine 130-fache Überschreitung auf (lokale Kontaminierung des Grundwassers durch LHKW, Bodenluftkontamination, leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe).

Im Vergleich zu einer vorangegangenen Untersuchung vom April 1998 ist eine deutlich abnehmende Tendenz festzustellen, wobei die Belastung durch LHKW weiterhin auf hohem Niveau bleibt.

Für den betroffenen Bereich wurde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Nutzung von Grundwasser erlassen. Diese ist vom 24.03.1999, veröffentlicht am 28.04.1999 im Amtsblatt der Stadt Cottbus Nr. 5, zuletzt geändert am 11.11.2009 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 vom 21.11.2009 und in Kraft getreten mit der Veröffentlichung. Mit der letzten Änderung sind Grund- stücksteile im Geltungsbereich des Bebauungsplans betroffen.

Die Allgemeinverfügung untersagt in ihrem Geltungsbereich die Nutzung des Grundwassers in Form von Gartenbrunnen, Installation von Wärmepumpen u.ä.. Die Errichtung von Eigenheimen ist unein- geschränkt möglich; lediglich bei Tiefbaumaßnahmen mit Grundwasserhaltung ist mit kontaminati- onsbedingtem Mehraufwand zu rechnen.

Der Grund für die Allgemeinverfügung ist die bestehende Kontaminierung des Grundwassers durch den ehemaligen Potsdamer Chemikalienhandel in der Parzellenstraße im Bereich des heutigen Park- platzes am Stadtring.

Betroffen sind die Bereiche nördlich einer gedachten Linie zwischen dem nordwestlichen Wachturm und dem Riedelstift. Die genaue Abgrenzung der Allgemeinverfügung kann im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus eingesehen werden.

Im Norden des Plangebietes, im Bereich des ehemaligen Leichtflüssigkeitsabscheider, der 1997 zurückgebaut wurde, weist die vorliegende Untersuchung des Kompartimentes Defizite auf, da dort umweltrelevante Schadstoffgehalte nachgewiesen wurden.

Die im Grundwasser befindlichen LCKW (Leichtflüchtige Chlorierte Kohlenwasserstoffe) sind kanzero- gene Stoffe, deren Eintragsquelle sich auf dem Grundstück der eh. JVA befindet. Es ist möglich das die Kontaminationsquelle der bereits zurückgebaute Leichtflüssigkeitsabscheider war. Dann müsste im

6 siehe u.a. „Orientierenden Rahmen eines Grundwassermonitorings nachgewiesen werden, dass sich die hohen LCKW-Gehalte

Untersuchung des Boden- kompartimentes“ von pro terra GbR, Juni 2008

7 siehe Plan im Anhang zur

im Laufe der Jahre abbauen.

Es ist aber auch möglich, dass sich im Bereich des eh. Leichtflüssigkeitsabscheiders eine weitere Kontaminationsquelle für das LCKW befindet. Eine sensible Nutzung (wie z.B. Wohnen) kann daher

( zeichnung hoher und sehr )„Lage der Objekte mit Kenn- bis zur endgültigen Klärung nicht zugelassen werden.

hoher Vermarktungsrisiken“ vom 27.04.2005, Lausitz- Märkisches Ingenieurbüro (LMI)

Diesbezüglich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • In Absprache mit der zuständigen Behörde wird eine weitere Grundwassermessstelle (GWMS) errichtet und ein Monitoring über ca. 6 Jahre durchgeführt. Kann in Auswertung der dann vorliegen- den Untersuchungsergebnisse festgestellt werden, dass sich die Stoffe abbauen und nicht durch eine weitere Quelle gespeist werden, ist eine sensible Nutzung möglich.
  • Zur Klärung des Verdachts zum Vorhandensein einer weiteren Kontaminationsquelle werden Bo- denuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind der zuständigen Behörde zur Bewertung und Entscheidung vorzulegen.

Die Tankstellenanlage bestand bis 1996 aus 3 Zapfsäulen sowie 4 Erdtanks mit einem Volumen von jeweils 19,80 cbm (Diesel, Benzin) und 2 Erdtanks für Frisch-/Altöl.

Im Bereich der Betankung weist der Boden keine relevanten MKW-Gehalte (Mineralölkohlenwasser- stoffe) auf und die Einzelkomponenten der Monoaromaten (BTEX - Abkürzung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) unterschreiten die gerätetechnischen Be- stimmungsgrenzen von 0,05 mg/kg TS.

Die noch vorhandenen Tanks sind zu leeren, zu reinigen und nach Sachverständigenprüfung offiziell stillzulegen. In Abhängigkeit der nachfolgenden Nutzung/Bebauung sind die Tanks zu heben oder ggf. zu verfüllen. Durch eine ordnungsgemäße Bergung der Bodentanks ist von keiner Nutzungsein- schränkung auszugehen.

Die entsprechende Stilllegungsanzeige ist der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.

  1. Kampfmittel

Das gesamte Plangebiet wird als kampfmittelbelastet eingestuft. Für die Ausführung von Erdarbeiten sind daher entsprechende Munitionsfreiheitsbescheinigungen erforderlich.

Die Bauträger/Bauausführenden können dazu Anträge zur Überprüfung einer konkreten Munitions- belastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (Zentraldienst der Polizei) stellen. Diese Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen einzureichen.

  1. Topographie und Baugrund8

Das Gebiet befindet sich im Bereich der Talniederungen der Spree. Es stehen unter einer bis zu 3,80 m mächtigen anthropogenen Auffüllung Fein- bis Mittelsande an, die variierende Anteile an feinsandig-grobsandigen Beimengungen führen. Ausgeprägt bindige Horizonte, die als wasserstau- end einzustufen sind, sind nicht vorhanden.

Im Mittel liegt das Gelände in einer Höhe von ca. 77,70 m NHN (Höhensystem DHHN 92), ist über- wiegend eben und hat ein leichtes Gefälle in östlicher Richtung zur Bautzener Straße von

ca. 4,00 m. Der Höhenunterschied zum Stadtring beträgt zwischen 1,00 und 6,00 m, wobei dieser nach Osten zur Brücke über die Bautzener Straße ansteigt. Zwischen nördliche Geltungsbereichs- grenze und Stadtring befindet sich eine ca. 2,50 m tiefe Mulde.

Das Grundwasser steht bei ca. 72,00 m NHN und weist dabei Schwankungen zwischen -0,50 m und

+0,80 m auf. Dabei fließt es in südöstlicher Richtung.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich bei Raumordnung Online an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei Raumordnung Online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Landesplanung einsehbar ist.
Organisation:
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: