2.1. Städtebauliche Konzeption14
Die vorliegende städtebauliche und grünplanerische Konzeption ist das Ergebnis von intensiven Abstimmungsprozessen zwischen der Stadtverwaltung Cottbus als Verfahrensträger, dem ehemali- gen Hauptgrundstückseigentümer, der das Gelände der ehemaligen JVA im Jahr 2007 vom Land
Brandenburg erworben hatte, dem Men- schenrechtszentrum Cottbus e.V. und der eG Wohnen 1902.
Abbildungen 05: Konzept des Haupteigen- tümers
Abbildungen 06:
Variante 1 der Vorplanung
14 siehe Plan 3 (Anhang) Städtebauliche Konzeption
Abbildungen 07:
Variante 2 der Vorplanung
Den Ausgangspunkt für die städtebauliche Konzeption bildete die ursprüngliche Pla- nung des ehemaligen Haupteigentümers. Die Planung sah vor, das Innere der eh. JVA vorwiegend einer Freizeitnutzung mit einem Hostel/Jugendherberge mit bis zu 450 Betten zuzuführen. Außerhalb der Mauern waren
bis zu 30 Einzel- und Doppelhäuser für den individuellen Wohnungsbau geplant. Die beiden Altlastenflächen (eh. Leichtflüssigkeits- abscheider, eh. Tankstelle) sollten für zentrale Parkplatzanlagen genutzt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden mehrere Varianten erstellt und geprüft, wobei es sich dabei jeweils um unterschiedliche Nutzungs- szenarien handelte.
Variante 1 untersuchte das vom Hauptei- gentümer erstellte Konzept auf städtebauliche Verträglichkeit und planungsrechtliche Umsetz- barkeit. Dabei wurden notwendige Anpassun- gen vorgenommen und das Erschließungssys- tem optimiert.
Um der Insellage des inneren JVA-Areals sowie den damit einhergehenden, besonderen geometrischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde neben zwei Durchgangsstraßen als Sekundärnetz ein Fuß- und Radwegesys- tem integriert. Diese Wege umschließen den eigentlichen Kern der eh. JVA und binden diesen an seine direkte Umgebung an. Dar- über hinaus ist dieses Sekundärnetz zum Teil befahrbar, um die Organisation des ruhenden Verkehrs gewährleisten zu können. Mit dem vorgeschlagenen neuen Erschließungssystem wurde eine Verbindung zwischen Gartenstraße und Bautzener Straße hergestellt. Die Fuß- und Radwege erlauben darüber hinaus ein Durch- queren des Areals in Nord-Süd-Richtung. Die Bettenzahl des geplanten Hostels wurde auf 100 Betten reduziert.
Variante 2 untersuchte die sich aus einem Teilabriss des JVA-Standortes ergebenden Möglichkeiten. Dabei wurde nutzungsseitig von einer Dreiteilung des Gesamtgebietes ausgegangen.
Im Bereich des inneren JVA-Geländes wurde
die vorgeschlagene Hostelnutzung deutlich in ihrem Umfang reduziert, wobei von einer
Kooperation des Privatinvestors und des Men- schenrechtsvereins ausgegangen wurde. Flan- kierende Nutzungen wie Büros und Ateliers entfielen aufgrund des Abrisses des nördlichen Gebäudekomplexes komplett. Auf dieser Kon- versionsfläche entstand unter Berücksichtigung von wenigem Altbestand ein neues Ensemble für generationsübergreifendes, altersgerechtes Wohnen. Südlich der eh. Haftanstalt wurden die bestehenden Wohnstrukturen der eG Wohnen 1902 ergänzt. Der ruhende Verkehr wurde neu strukturiert.
Abbildungen 08:
Variante 3 der Vorplanung
Variante 3 beschäftigte sich mit dem Totala- briss der eh. JVA. Dabei wurde untersucht, inwieweit ein etappenweiser Rückbau und eine entspre- chende Neubebauung sinnvoll sein kann.
Um der historischen Nutzung des Areals als Gefängnis gerecht zu werden und darauf zu verweisen, wurde für diese Variante die Integration eines großzügigen Freiflächensystems vorgeschlagen, das die Geometrie des eh. inneren JVA-Areals und damit den Bereich des geschlossenen Vollzugs nachzeich- net. Dabei kann der Verlauf der Gefängnismauer aufgenommen werden - partiell können Elemente wie z.B. die Wachtürme in den Freiflächen integriert werden.
Durch die Berücksichtigung der vorgefundnen Strukturen und deren besonderen Geometrien war es darüber hinaus möglich, Bestandsgebäude, wie das Schleusengebäude aber auch einzelne Gefäng- nistrakte zu erhalten.
Im Zuge der Variantenuntersuchung wurde die Variante 1 zur weiteren Bearbeitung ausgewählt, und damit Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Diese, im Sinne einer Weiterentwicklung des Investorenkonzeptes, vorgestellte Planung stieß im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bei allen Beteiligten auf breites Einvernehmen bezogen auf deren Grundzüge, wie Ent- wicklung von Ein- und Doppelhausgrundstücken, Belassen des inneren JVA-Areals und Nachnutzung gemäß den vom Investor formulierten Vorstellungen sowie die Ausbildung der verkehrlichen Erschlie- ßung und die Einbindung des Areals in die nähere Umgebung. Auch der vergleichsweise moderate Eingriff in Natur und Umwelt wurde positiv bewertet.
Im weiteren Verlauf des Bauleitverfahrens, nach der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, deutete sich der bereits beschriebene Eigentumswechsel (siehe dazu Eigentumsverhältnisse) an, der auf die Planungskonzeption erhebliche Auswirkungen hat. Der Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. hat mittlerweile den Kernbereich der Haftanstalt mit den Hafthäusern vom Privatbesitzer in einer Grö- ße von ca. 22.000 qm erworben.
Der ursprüngliche Erwerber des JVA-Standortes bleibt damit nur noch Eigentümer der Randbereiche an der Gartenstraße und der kleinen Bautzener Straße. Zusätzlich hat er das bisherige Grundstück des Menschenrechtszentrums erworben. Seine Zielstellung zur Errichtung von keinteiliger Wohnbe- bauung bleibt weiterhin bestehen.
Entwicklung des Bestandes
Das Innere des JVA-Geländes bleibt in seiner Struktur erhalten und soll gemäß den Vorstellungen des Menschenrechtsvereins genutzt werden. Dabei soll ein Museum sowie eine Gedenk- und Bil- dungsstätte am authentischen Ort entstehen, um die Geschichte der Haftanstalt zwischen den Jahren 1939 und 1945 sowie 1945 und 1989 aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es sollen Dauer- und Wechselausstellungen eingerichtet werden, sowie Seminare, Schreib- und Geschichtswerkstätten, Führungen, Lesungen und Vortragsreihen stattfinden.
Der Anschluss des inneren JVA-Geländes an das öffentliche Straßennetz soll sowohl über die Bautze- ner Straße als auch über die Gartenstraße erfolgen.
Die, den JVA-Kern umschließenden Flächen sollen vorwiegend wohnwirtschaftlich entwickelt werden.
Abbildung 09: Städtebauliche Konzeption
Die nordwestlich an der Gartenstraße befindliche Fläche soll analog der umgebenenden Bebauung und aufgrund der Nähe zum Stadtring als Mischgebiet entwickelt werden. Einer sensiblen Nutzung (Wohnen) der Altlastenfläche im Norden wird durch Ausweisung einer Grünfläche entgegen gewirkt.
Das Bestandsgebäude (ehemalige Verwaltung) an der Bautzener Straße wird entsprechend seiner genehmigten Nutzung derzeit als Wohngebäude umgebaut. Der westlich angebaute, bislang brach- liegende Sozialtrakt (Speisesaal) eignet sich zur Einordnung von nicht störendem Gewerbe. Das ehe- malige Gebäude des Menschenrechtszentrums (früher Mannschaftsunterkunft) soll als Wohngebäude umgenutzt werden.
Nordwestlich davon liegt die derzeit ungenutzte ehemalige Direktorenvilla. Bei der Nachnutzung die- ses Gebäudes gilt es zu beachten, dass die nördlich angrenzende Freifläche mit Altlasten (siehe Punkt Altlasten) belastet ist und damit die Nutzung als privates Erholungsgrün eingeschränkt ist. Östlich der Villa befinden sich wertvolle Bäume, die erhalten und entsprechend geschützt werden.
Neubebauung
Die Neubebauung orientiert sich vornehmlich entlang der Gartenstraße zum öffentlichen Straßen- raum hin, mit Vorgartenzone analog der Bestandsbebauung im nördlichen Abschnitt der Garten- straße. Im Norden entstehen demnach größere Wohn- und Geschäftshäuser, während im Süden die Eigenheimbildung in unterschiedlicher Art und Weise Vorrang hat.
Dabei sind die direkt an der Gartenstraße stehenden Gebäude direkt gegenüber des Grundstücks der Laudsitzer Rundschau als eng aneinander gebaute, mindestens zweigeschossige Einzelhäuser geplant, um der Straße durch eine höhere Dichte mehr städtischen Charakter zu verleihen. Zusätzlich soll diese Bebauung eine lärmabschirmende Wirkung für die hinteren Grundstücksteile bewirken.
Ursprünglich war, um den vorgenannten Kriterien gerecht zu werden, für diesen Teilbereich die Errichtung von Doppelhäusern vorgesehen. Der öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplanes enthielt eine entsprechende Festsetzung zur verpflichtenden Errichtung von Doppelhäusern.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wandte der Grundstückseigentümer dagegen ein, dass Doppelhäuser derzeit nicht nachgefragt werden und schlecht zu vermarkten sind. Um der durch die Stadtverwaltung geforderten höheren städtebaulichen Dichte dennoch gerecht zu werden, beabsich- tigt er, zweigeschossige Einzelwohnhäuser mit angebauten Garagen zu errichten. Die Garagen sollen jeweils an der gemeinsamen Grundstücksgrenze benachbarter Baugrundstücke errichtet werden.
Aus städtebaulicher Sicht ist die vorgenannte Änderung der Planung dennoch geeignet, die ge- wünschte bauliche Dichte zu erzeugen. Die privaten Entwicklungsabsichten des Eigentümers stehen dem städtebaulichen Erfordernis nicht entgegen.
Daher wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend geändert.
Die ursprüngliche Festsetzung der Doppelhäuser wurde entfernt. Um zu gewährleisten, dass die Be- bauung in entsprechender Dichte errichtet wird, wurde festgesetzt, dass Garagen als Grenzbebauung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze und die Hauptgebäude parallel zur straßenseitigen Bau- grenze errichtet werden müssen.
Für die damit zulässigen Einzelwohnhäuser wurden ergänzend Festsetzungen zur Gebäudehöhe (Wandhöhe + Gesamthöhe) sowie eine Festsetzung zur Dachform von Garagen aufgenommen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der kleineren Baukörper zu gewährleisten.
Eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes ist nicht erforderlich, da sich die Änderungen lediglich auf den Grundstückseigentümer auswirken.
Entlang der, zur Gartenstraße verlängerten „kleinen“ Bautzener Straße, ist eine weniger dichte Be- bauung vorgesehen, die z.B. in Form von Einzelhäusern realisiert werden kann. Im östlichen Teil der Straße führt ein kleiner Stich nach Norden und erschließt zusätzliche Wohngrundstücke, die zusam- men mit der eh. Mannschaftsunterkunft und dem Grundstück der GWG das Wohnquartier im Osten komplettieren.
Das südöstlich gelegene Grundstück der eG Wohnen 1902 soll wie in der Vergangenheit mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden.
Die erforderlichen Stellplätze für die Nutzungen werden auf den eigenen Grundstücken nachgewie- sen.