Planungsdokumente: Schulungsverfahren

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Inhaltsverzeichnis

verordnung

3.3.4. Wechselwirkungen

Aus der anthropogen geprägten Flächennutzung ergeben sich infolge eines hohen Versiegelungsgra- des entsprechende Vorbelastungen für alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und damit auch Ein- schränkungen für seine Leistungsfähigkeit.

Es treten allgemein Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasserhaushalt, Klima sowie Arten und Biotope auf.

Besondere Wechselwirkungen bestehen infolge der Altlasten für die Schutzgüter Boden und Wasser- haushalt.

3.3.5. Zusammenfassende Bewertung Umweltzustand

Der Umweltzustand im Plangebiet wird aktuell wesentlich durch den geringen menschlichen Nut-

zungsgrad geprägt. Brach gefallene Bereiche, ehemals als Sport- oder Grünflächen der JVA genutzt, haben sich in Abhängigkeit ihres Sukzessionsstadiums und ihrer Unzugänglichkeit zu mehr oder weniger wertvollen Standorten für die heimische Pflanzen- und Tierwelt entwickelt.

Für die Avifauna (Vögel) sowie Fledermäuse ist das Plangebiet aufgrund seines derzeit geringen Störungsgrades im Stadtgebiet von vergleichsweise hoher Wertigkeit. Ebenso stellen die Brachen im Plangebiet in ihrem aktuellen Sukzessionsstadium auch einen potenziellen Lebensraum für die Insek- tenwelt dar.

Die Vorbelastungen auf der Fläche sind sowohl durch die bestehenden Überbauung bzw. Versiege- lung als auch infolge der ehemaligen Nutzung hoch. Über die Hälfte der Fläche ist überbaut bzw. voll versiegelt und steht den Schutzgütern von Natur und Landschaft nicht zur Verfügung. Für Teile der Avifauna und Fledermäuse bieten die leer stehenden Gebäude jedoch Lebensraum, der mit einer Nutzungsaufnahme verloren gehen könnte.

Die Grundwasserbelastung im Bereich des rückgebauten Leichtflüssigkeitabscheiders sowie das Ver- bots der Grundwassernutzung durch die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus bilden eine erhebli- che Vorbelastungen für Teile des Plangebiets. Der Bereich der ehemaligen Tankstelle ist vollständig sanierbar und stellt somit keine Einschränkung für die Nutzbarkeit der Fläche dar.

Eine weitere Vorbelastung besteht durch die umgebenden Verkehrs- und Gewerbeflächen bzw. deren Lärmemissionen. Diese sind planerisch zu berücksichtigen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnis-

se zu gewährleisten.

3.3.2. Beschreibung der umweltrelevanten Wirkfaktoren

  1. Anlagebedingte Wirkfaktoren

Verlust an offenen Bodenflächen

Infolge der geplanten Flächeninanspruchnahme kann es zu einer zusätzlichen Versiegelung von bis zu 1.532 qm kommen.

Art der VersiegelungBestandPlanungZusatzversiegelung
in qmin %in qmin %in qmin %
überbaubar10.2441725.2664315.02226
versiegelt18.640326.11311-12.527-21
teilversiegelt9632---963-2
offen28.5974927.06546--
Geltungsbereich58.44410058.4441001.5323

Veränderung des Standortklimas

Im direkten Umfeld kommt es bezogen auf die heutige Nichtnutzung der Flächen außerhalb der ehemaligen Gefängnismauern zu einer Veränderung des Standortklimas durch den Neubau in den Mischgebieten und Allgemeinen Wohngebieten. Sollten im Rahmen dieser Entwicklung Großbäume gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt werden, wirkt sich auch dies negativ auf das Kleinklima

aus.

Veränderung des Niederschlagsabflusses

Durch die zu erwartende Versiegelung verringert sich bezogen auf die heutige Situation der zur Verfügung stehende Flächenanteil zur Versickerung des Niederschlagswassers. Aufgrund eines ver- gleichsweise hohen Anteils an zu begrünenden Flächen in den Baugebieten besteht jedoch auch mit Umsetzung der Planung grundsätzlich die Möglichkeit das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern.

Veränderung der Biotop- und Artenstruktur

Die im Bereich der Baugebiete bestehenden Vegetationsflächen werden überplant und durch Ge- meinschaftsgärten in den Mischgebieten bzw. individuelle Hausgärten in den Allgemeinen Wohnge-

bieten ersetzt.

Im Inneren der ehemaligen JVA wird mit einer Wiederaufnahme von anthropogener Nutzung die Pflege oder Umgestaltung der Grünflächen einhergehen, die in der Regel zu einer Verarmung des Artenspektrums führt. Mit der Wieder- und Umnutzung der leer stehenden Gebäude kann beispiels- weise durch den Ausbau von Dachböden Lebensraum für die Fauna verloren gehen.

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