- Anlagebedingte Wirkfaktoren
Verlust an offenen Bodenflächen
Infolge der geplanten Flächeninanspruchnahme kann es zu einer zusätzlichen Versiegelung von bis zu 1.532 qm kommen.
| Art der Versiegelung | Bestand | Planung | Zusatzversiegelung |
| in qm | in % | in qm | in % | in qm | in % |
| überbaubar | 10.244 | 17 | 25.266 | 43 | 15.022 | 26 |
| versiegelt | 18.640 | 32 | 6.113 | 11 | -12.527 | -21 |
| teilversiegelt | 963 | 2 | - | - | -963 | -2 |
| offen | 28.597 | 49 | 27.065 | 46 | - | - |
| Geltungsbereich | 58.444 | 100 | 58.444 | 100 | 1.532 | 3 |
Veränderung des Standortklimas
Im direkten Umfeld kommt es bezogen auf die heutige Nichtnutzung der Flächen außerhalb der ehemaligen Gefängnismauern zu einer Veränderung des Standortklimas durch den Neubau in den Mischgebieten und Allgemeinen Wohngebieten. Sollten im Rahmen dieser Entwicklung Großbäume gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt werden, wirkt sich auch dies negativ auf das Kleinklima
aus.
Veränderung des Niederschlagsabflusses
Durch die zu erwartende Versiegelung verringert sich bezogen auf die heutige Situation der zur Verfügung stehende Flächenanteil zur Versickerung des Niederschlagswassers. Aufgrund eines ver- gleichsweise hohen Anteils an zu begrünenden Flächen in den Baugebieten besteht jedoch auch mit Umsetzung der Planung grundsätzlich die Möglichkeit das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern.
Veränderung der Biotop- und Artenstruktur
Die im Bereich der Baugebiete bestehenden Vegetationsflächen werden überplant und durch Ge- meinschaftsgärten in den Mischgebieten bzw. individuelle Hausgärten in den Allgemeinen Wohnge-
bieten ersetzt.
Im Inneren der ehemaligen JVA wird mit einer Wiederaufnahme von anthropogener Nutzung die Pflege oder Umgestaltung der Grünflächen einhergehen, die in der Regel zu einer Verarmung des Artenspektrums führt. Mit der Wieder- und Umnutzung der leer stehenden Gebäude kann beispiels- weise durch den Ausbau von Dachböden Lebensraum für die Fauna verloren gehen.