Zu den Schutzgütern Arten und Biotope erfolgte im Juli 2008 eine Kartierung auf der Grundlage des Kartierschlüssels für Biotoptypen des Landes Brandenburg. Eine zugehörige Karte der Bestandserhe- bung befindet sich im Anhang. Im Rahmen der Kartierung wurden keine geschützten Biotope nach
§ 32 BbgNatSchG festgestellt.
Das Untersuchungsgebiet stellt sich als relativ einheitliche Brachfläche dar. Bei der Betrachtung kann zwischen dem Bereich außerhalb der Umgrenzungsmauer und innerhalb der Mauer unterschieden werden.
Während außerhalb der ehemaligen Gefängnismauer größere Teile des Grundstücks als gärtnerisch gestaltete Flächen zu erkennen sind, überwiegt im Inneren der Anteil an versiegelten oder teilversie- gelten Flächen, welche durch die fehlende Nutzung Spontanvegetation in den Fugen aufweisen.
Außerhalb der ehemaligen Gefängnismauer haben sich infolge von fehlender Pflege Ruderalge- sellschaften auf anthropogen geprägten Standorten entwickelt, die den Biotoptypen der ruderalen Pionier-, Gras- und Staudenfluren zuzuordnen sind. Die gepflegte größere Rasenfläche an der Baut- zener Straße zählt zu dem Biotoptyp der artenarmen Zier- bzw. Scherrasen. Die Gebäude nördlich der Zufahrt mit ihren verwilderten Gartenflächen entsprechen dem Biotoptyp alter Villenbebauung mit parkartiger Gartenanlage. Das derzeitige Gelände des Menschenrechtsvereins mit seiner kleinen Grünfläche um den Altbau sowie dem hohen Anteil an versiegelten Erschließungsflächen entspricht dem Biotoptyp einer Industrie- und Gewerbebrache mit geringem Grünanteil.
Innerhalb der Gefängnismauer ist der Anteil an versiegelten Flächen deutlich höher, die wenigen unversiegelten Flächen waren ehemals gärtnerisch gestaltet. In Abhängigkeit von Ausgangssubstrat und Nutzung in den vergangenen Jahren lassen sich unterschiedliche Stadien von Brachentwicklung nachvollziehen.
Im nordwestlich gelegenen großen Hof wurden die Freiflächen vor 2 Jahren anlässlich eines Frei- luftkonzerts gemäht, so dass sich hier der Biotoptyp eines artenreichen Parkrasens ohne Bäume als Zwischenstadium entwickelt hat. Auf weniger „bewirtschafteten“ Flächen dominieren Landreitgras- fluren. Teils sind diese schon stärker verbuscht – hier kommen vor allem in den Randbereichen Birke und Kiefer auf, so dass diese Flächen teilweise bereits als Vorwaldstadien zu bewerten sind.
Auf besonders trockenen, nährstoffarmen Standorten kommt kleinflächig Silbergras vor: ehema- lige Kiesstreifen oder -flächen bieten hier temporär die Bedingungen zur Besiedelung. Aufgrund der geringen Flächengröße handelt es sich hier jedoch nicht um Flächen mit Schutzstatus gemäß
§ 32 BbgNatSchG.
Insgesamt ist das Areal inner- halb der Gefängnismauern dem Biotoptyp der Industrie- und Gewerbebrache mit gerin- gem Grünanteil zuzuordnen, deren unversiegelte Bereiche sich je nach Standortverhältnis- sen sukzessiv von einjährigen Ruderalgesellschaften über ruderale Halbtrockenrasen und Gras- bzw. Staudenfluren zu Vorwäldern ruderaler Standorte entwickeln.
Abbildung 12: Biotoptypen, vgl. auch Karte im Anhang
Der Anteil an älteren Bäumen
– solitär, in Gruppen oder in Reihe – ist auf dem gesam- ten Gelände vergleichsweise gering. Hervorzuheben ist eine ältere Baumgruppe mit Eichen
östlich der ehemaligen Direkto- renvilla sowie zwei ältere, teils stark geschädigte Linden im Zugangsbereich des Gebäu- des. Parallel zur Bautzener Straße befindet sich eine ältere
Pappelreihe, an der sogenannten kleinen Bautzener Straße sowie deren Verlängerung reihen sich unterschiedliche Baumarten. Auf der Fläche des ehemaligen Kabelrecyclingwerks kommen Spitz- und Eschenahorne auf, teils bereits als kleinere Baumgruppen.
Von hohem Wert für Natur und Landschaft sind die Altbäume heimischer Arten. Ihr Anteil beträgt jedoch lediglich 1% am Biotopbestand. Der Anteil der vergleichsweise artenreichen und gut struk- turierten Biotoptypen mittlerer Wertigkeit liegt bei etwa 43%. Es handelt sich hier zum einen um die Gras- und Staudenfluren mit geringem Gehölzaufkommen, die kleinen im Gebiet liegenden Vor- waldflächen, die Pappelreihe parallel zur Bautzener Straße sowie die zur Zeit ungenutzten Gärten der Grundstücke mit altem Baumbestand. Die strukturarmen Biotope (Scherrasen sowie Ziergärten)
stellen einen Anteil von 5% dar. Die verbleibenden 51% bilden die Flächen ohne Wert: d.h. die über- bauten bzw. versiegelten Flächen ohne Bewuchs innerhalb der Industrie- und Gewerbebrache sowie die versiegelten Freiflächen des Menschenrechtszentrums Cottbus e.V..
Für die Tierwelt ist insbesondere der innere unzugängliche Teil des Untersuchungsgebietes von Be- deutung: die Gras- und Staudenfluren für die Insektenwelt, die Gehölze und Vorwaldflächen sowie die z.T. offen stehenden Gebäude für die im Stadtgebiet typischen Vogelarten.
Wesentlich für die Gebüschbrüter wie Haussperling, Amsel, Rotkehlchen u.a. sowie für Gebäude- brüter wie die Mehl- oder Rauchschwalbe, den Hausrotschwanz oder den Mauersegler ist, dass seit einem längeren Zeitraum die Gebüsche und Gebäude völlig ungestört vom Menschen (und seinen Haustieren) sind. Auch für die im Stadtgebiet häufigen Kohlmeisen eignet sich das Untersuchungsge- biet, da es zahlreiche Hohlräume gibt, die sich als Niststätten anbieten.
Die unverschlossenen Dachböden und Ritzen an den Hausfassaden sowie die Spalten hinter Verklei- dungen bieten potentiellen Lebensraum für Fledermausarten der Siedlungsgebiete wie die Zwergfle- dermaus und die Breitflügelfledermaus. Aufgrund der günstigen Bedingungen und der Ungestörtheit in den Gebäuden (auch während des JVA-Betriebs) kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fledermäuse die älteren Gebäude eventuell als Sommerquartiere nutzen.
Artenschutz
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Oktober 2010 schließt in einer Relevanzprüfung zunächst das Vorkommen folgender europarechtlich geschützter Arten/ Artengruppen aufgrund der Vegetati-
onsstruktur im Plangebiet aus:
- alle Pflanzenarten
- alle Landsäuger und im Wasser lebenden Säugetiere
- alle wassergebundenen Insektenarten
- alle Schmetterlingsarten (mangels Wirtspflanzen)
- alle holzbewohnenden Käferarten (mangels geeigneter Laubbäume)
- alle Amphibienarten
- alle Weichtiere
Als für das Plangebiet relevante Artengruppen, die einer konkreten Betroffenheitsanalyse unterzogen werden müssen, bleiben Fledermäuse, Reptilien und Vögel.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag benennt 9 Fledermausarten, die aufgrund der Biotopstruktur im Untersuchungsraum potenziell vorkommen können. Fünf davon haben zwar einen für die biogeo- grafische Region in Brandenburg günstigen Erhaltungszustand, jedoch sind alle 9 vorkommenden Arten auf der Roten Liste Brandenburgs, fünf davon auf der Roten Liste Deutschlands.
Eine gezielte Nachsuche in allen zugänglichen Dachstühlen ergab keine Hinweise auf aktuelle Vor- kommen, so dass zumindest größere Sommer- und Winterquartiere ausgeschlossen werden können. Die Gebäude bewohnenden Arten besiedeln allerdings enge Spalten, in denen sie oft schwer nach- weisbar sind, so dass einige wenige Individuen nicht ausgeschlossen werden können.
Reptilien konnten auch bei gezielter Nachsuche im Plangebiet nicht nachgewiesen werden.
Gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag können 35 europäische Vogelarten im Untersuchungsge- biet nachgewiesen werden, sie sind alle als potenzielle Brutvögel zu betrachten. Vier sind in der Roten Liste Deutschland auf der Vorwarnstufe, zwei davon auf der Roten Liste Brandenburg (Bluthänfling
als gefährdet und Feldsperling als Art der Vorwarnliste). Auf der Roten Liste Brandenburg finden sich zusätzlich der Gelbspötter und der Girlitz auf der Vorwarnliste.